Zuschuss zum Mittagessen
Für Kinder, deren Eltern
– SGB XII-Leistungen oder
– SGB II-Leistungen oder
– Wohngeld oder
– Kinderzuschlag
beziehen, werden die Kosten für das Mittagessen in der OGS übernommen.
Diese Kostenübernahme müssen die Eltern beim jeweiligen Landratsamt beantragen.
Im Landkreis Kitzingen sind die zuständigen Stellen:
Für Bezieher von Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag:
Landratsamt Kitzingen
-Sozialhilfeverwaltung-
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel.: 09321 / 928-0
Für Bezieher von SGB II:
Jobcenter Kitzingen
Alte Poststraße 6a
97318 Kitzingen
Tel.: 09321/ 9263-0 oder 0180 / 100252150000
Bewohner des Landkreises Würzburg richten ihren Antrag an:
Landkreis Würzburg
Fachbereich 32
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
Tel. 0931 / 800 38 42
ausführlichere Informationen finden Sie hier: Zuschuss zum Mittagessen