Musik in der Oberstufe (11.-13. Klasse)

Im G9 wählen die Schülerinnen und Schüler zunächst während der 10. Jahrgangsstufe, ob sie in der Oberstufe das Fach Kunst oder das Fach Musik bis zum Abitur belegen wollen (Wahlpflichtfach). Eines der beiden Fächer muss gewählt werden, es kann aber auch nur eines gewählt werden. Kunst und Musik gleichzeitig zu belegen ist in der Oberstufe des G9 nicht möglich.

Nach der absolvierten 11. Jahrgangsstufe ist ein Wechsel der Wahl nur mit einer Feststellungsprüfung über den Stoff der 11. Jahrgangsstufe möglich. Nach der 12. Jahrgangsstufe ist kein Wechsel mehr möglich.

Im Laufe der 11. Jahrgangsstufe können Schülerinnen und Schüler, die sich für Musik entschieden haben dann wählen, ob sie in der 12. und 13. Klasse Musik als Leistungsfach wählen wollen. Ob ein Leistungsfach Musik eingerichtet werden kann hängt von der Anzahl der Schüler und Schülerinnen ab, die sich in einem Jahrgang für Musik entscheiden und kann von der Schule nicht garantiert werden.

Leistungsfach bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler im Gegensatz zum grundlegenden Musikunterricht (zwei Wochenstunden) drei Wochenstunden Klassenunterricht haben und zusätzlich eine Stunde verpflichtenden Instrumentalunterricht, den die Schülerinnen und Schüler in der Regel außerhalb des Gymnasiums privat absolvieren. Pro Halbjahr und im Abitur ist dann ein Vorspiel mit Literatur aus verschiedenen Epochen verpflichtend. Außerdem muss Musik dann als drittes schriftliches Abiturfach abgelegt werden. Dies ist eine gute Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, die schon mehrere Jahre ein Instrument spielen, sich vertieft mit ihrem Instrument auseinanderzusetzen und ihre instrumentalen Fähigkeiten in erheblichem Maße in die Abiturnote mit einfließen zu lassen.

Der grundlegende Musikunterricht der Oberstufe kann im Abitur mit der Wahl als Kolloquiumsfach (eine von zwei mündlichen Abiturprüfungen) eingebracht werden. Dies ist eine Möglichkeit, aber keine Verpflichtung aus der Wahl von Musik als Wahlpflichtfach.

Darüber hinaus können die Sängerinnen und Sänger der großen Chors das Vokalensemble (VOK) als Profilfach wählen und so ihre persönliche Profilbildung im musikalischen Bereich ausbauen. Das Profilfach kann unter bestimmten Umständen ebenfalls in die Abiturgesamtleistung eingebracht werden. Dies gilt ebenso für die Mitglieder des Orchesters, der Schulbands und des Sound-Licht-Bühne-Teams mit dem sogenannten Instrumentalensemble (INE).