Leistungserhebungen
Die Gymnasiale Schulordnung unterscheidet zwischen großen und kleinen Leistungsnachweisen.
Große Leistungsnachweise (= Schulaufgaben) werden in den Kernfächern (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Physik und Chemie) verlangt. Sie müssen mindestens eine Woche im Voraus angekündigt werden.
Kleine Leistungsnachweise können schriftlicher (unangekündigte Stegreifaufgaben oder angekündigte Kurzarbeiten sowie angekündigte Tests in der Oberstufe) oder mündlicher Art (Abfragen, Unterrichtsbeiträge, Referate, Präsentationen etc.) sein.
Leistungserhebungen und Notenbildung in den Jahrgangsstufen Q11 und Q12